Agrarrecht



Bedingt durch meine Kooperation mit einer Steuerkanzlei, die sich auf die Belange von Landwirten spezilisiert hat, betreue auch ich viele Mandanten aus dem land- und forstwirtschafltichen Bereich. Das Agrarrecht nimmt als Querschnittsmaterie die Besonderheiten und Rechtspobleme einer ganzen Berufsgruppe in den Fokus: Land- und Forstwirte, Winzer und andere lebensmittelerzeugende Berufe. Da solche Inhalte nicht im Studium vermittelt werden sind spezielle Fortbildungen nötig, um in diesem Bereich fundiert beraten zu können. 

Die Neigung zu diesem Rechtsgebiet liegt in meinen Genen. Meine Familie betrieb bis Ende der 1970er Jahre selbst Landwirtschaft, der ehemalige Kuhstall wurde zunächst in eine Garage und vor ein paar Jahren zu meiner Kanzlei umgebaut. Der kleine Knirps auf dem Photo unten ist übrigens mein Vater Bernd auf unserer Kuh Berta.

Mein Mann ist selbständiger Garten-Landschafts-Bauer, sodass wir auch beruflich viele Überschneidungspunkte haben und uns gegenseitig befruchten.



Das Agrarrecht umfasst beispielsweise folgende Bereiche:

  • Landwirtschaftliches Boden- und Enteignungsrecht
  • Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht inklusive Gestaltungsmöglichkeiten
  • Landwirtschaftliches Sozialrecht
  • Landwirtschaftliches Steuerrecht
  • Beihilfen, Subventionen und Fördermittel
  • landwirtschaftliches Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, z.B. ausländische Saisonarbeitskräfte
  • Begleitung in Genehmigungsverfahren